Weitere Lockerungen für Tourismusbranche
Ab 1. Juli fällt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für das Personal in Hotellerie und Gastronomie. Auch weitere Lockerungen für Veranstaltungen wurden in Aussicht gestellt.
Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch (24. Juni) weitere Lockerungsschritte für die Hotellerie und Gastronomie sowie für die Veranstaltungen. Weiterhin sind alle Lockerungen abhängig von der virologischen und epidemiologischen Entwicklung – diese wird laufend evaluiert.
Details zu den neuen Lockerungen und laufend aktuelle Informationen für die Tourismusbranche stehen auf www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.
Lockerungen für Hotellerie & Gastronomie ab 1. Juli
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie sind nicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpfllichtet. Die Empfehlung bleibt aufrecht.
- Gastronomische Betriebe können bis 01.00 Uhr Früh öffnen. Die Sperrstundenregelung gilt jedoch nicht mehr für geschlossene Gesellschaften, wenn die Teilnehmer dem Lokalbetreiber drei Tage vor der Veranstaltung bekanntgegeben werden.
- Für Buffets im Gastronomiebereich gelten künftig die gleichen erleichterten Bestimmungen wie für den gastronomischen Bereich der Beherbergung. Selbstbedienung kann daher angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Stufenplan für Veranstaltungen
Um die Planungssicherheit für Veranstaltungen zu gewährleisten, wurde ein Stufenplan verabschiedet:
- Seit 29. Mai 2020 sind Veranstaltungen für bis zu 100 Personen zulässig.
- Mit Juli 2020 werden zudem Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.
- Mit August 2020 werden Veranstaltungen für bis zu 200 Personen zugelassen sein (z.B. Hochzeiten). Mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind dann in geschlossenen Räumen bis zu 500 Personen und im Freiluftbereich bis zu 750 Personen zulässig.
- Mit 1. August 2020 besteht zusätzlich die Möglichkeit nach einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde, Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 1.000 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 1.250 Personen im Freiluftbereich abzuhalten.
- Ab September sollen Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 10.000 Personen im Freiluftbereich möglich sein.
- Fach- und Publikumsmessen sind mit Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Neu ist, dass künftig auch Vorträge, Seminare, etc. im Rahmen dieser Fach- und Publikumsmessen unter den gleichen Regelungen möglich sind.