Mountainbikewege-Förderung
Wichtige Informationen zur Unterstützung des Landes Salzburg für die Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker sowie zur Förderung für die Mountainbikewege-Beschilderung.
Förderung Benützungsentgelt
Das Land Salzburg unterstützt die Öffnung und Benützung von Forststraßen und Trails für Mountainbiker. Hier handelt es sich um eine jährliche Förderung. Letzter Einreichtermin für die Förderung 2020 ist am 01.12.2020. Anträge, die bis 31.07.2020 eintreffen, können bereits im August bearbeitet werden.
Zur weiteren Verbesserung des touristischen Angebotes im SalzburgerLand unterstützt das Land Salzburg die Öffnung und Benützung von Forststraßen und Trails für Mountainbiker unter der Bedingung, dass eine attraktive zusammenhängende Streckenführung gewährleistet werden kann.
Der Gegenstand der Förderung bildet das Benützungsentgelt, das der Förderungswerber in einem Vertrag mit dem jeweiligen Wegehalter der Forststraße/des Trails vereinbart.
Förderung Beschilderung
Das Land Salzburg unterstützt auch die Umsetzung des Mountainbikewege-Konzeptes SalzburgerLand, das u.a. eine einheitliche Beschilderung im gesamten Land vorsieht. Hier handelt es sich um eine einmalige Förderung. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Die Förderung läuft noch bis zum Jahr 2022.
Der Gegenstand dieser Förderung sind die Kosten für die neuen Schilder (inkl. allf. Montageschellen). Die Förderungshöhe beträgt hier 50 % der Kosten.
>> Mehr Infos zu den beiden Förderungen sowie den Förderungsantrag finden Sie hier.