Covid-19: Schutzschirm für Veranstalter

Die Planung von Veranstaltungen ist Covid-19-bedingt aktuell mit Unsicherheit verbunden. Zur Unterstützung der Veranstalterbranche hat die Bundesregierung deshalb einen Schutzschirm beschlossen.

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Dieser Schutzschirm soll die Planung von Kongressen und Veranstaltungen wieder ermöglichen, indem er den finanziellen Nachteil abdeckt, der den Unternehmern durch Covid-19-bedingte Absagen oder eine eingeschränkte Durchführung von Veranstaltungen entsteht.

Veranstalter können den Schutzschirm unabhängig von Rechtsform, Unternehmensgröße und -sitz in Anspruch nehmen. Die genauen Rahmenbedingungen sollen noch im Oktober finalisiert werden.


>> Nähere Informationen zum Veranstalterschutzschirm


29. September 2020

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