Das bedeutet der neue Lockdown für den Tourismus
Die österreichische Bundesregierung verhängt erneut weitreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19. Der Tourismus ist wieder stark betroffen.
Ab kommendem Dienstag, 3. November und bis einschließlich 30. November gelten in Österreich deutlich verschärfte Regeln, um die zuletzt stark gestiegenen Infektionszahlen bestmöglich einzudämmen.
Neben einer Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 Uhr abends und 6.00 Uhr früh (gilt vorerst nur bis 12. November) treffen die Maßnahmen auch die heimischen Tourismusbetriebe stark. Ein Überblick, was bisher bekannt ist.
Gastronomie: Nur noch „Take Away“ erlaubt
Gastronomiebetriebe müssen schließen und dürfen nur noch Abhol- und Lieferdienste. Jedoch ist auch hier die allgemeine Ausgangsbeschränkung zu beachten. „Take Away“ und Essenszustellungen sind also nur zwischen 6 und 20 Uhr möglich.
Beherbergung: Nur noch für berufliche Reisen
Sämtliche gewerbliche und privaten Beherbergungsbetriebe müssen im November geschlossen halten. Eine Ausnahme gibt es wie bereits im vergangenen Frühjahr für berufliche Reisen.
Freizeiteinrichtungen müssen schließen
Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie auch Museen, Freizeitparks und Tiergärten müssen bis zum 30. November schließen. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. Schließen müssen auch Fitnessstudios und Hallenbäder.
Seilbahnen nur für Profisportler
Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen keine Freizeitsportler befördern. Eine Ausnahme der Sperre gibt es lediglich für den Spitzensport.
Veranstaltungen verboten
Veranstaltungen sind gänzlich untersagt. Darunter fallen etwa Kultur- und Sportevents, aber auch Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte.
An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gelten die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht.
Unterstützung für betroffene Betriebe
Die Bundesregierung kündigte an, dass betroffene Unternehmen die fehlenden Umsätze im November mit bis zu 80 Prozent des letztjährigen Umsatz ersetzt bekommen sollen. Gedeckelt sind die Hilfsleistungen jedoch mit 800.000 Euro und bereits ausgezahlte Förderungen werden abgezogen.
Wenn ein Unternehmen so jung ist, dass es über keinen Vergleichszeitraum zum Vorjahr verfügt, wird laut Finanzminister Gernot Blümel aller Voraussicht nach der Durchschnitt der bisherigen Monatsumsätze für die Berechnung herangezogen.
Beantragt werden können diese Hilfen auf der Website finanzonline.at.
Kurzarbeit soll angepasst werden
Auch die Kurzarbeit soll angepasst werden, hier gebe es noch Gespräche mit Sozialpartnern. Bei massiven Umsatzentgängen arbeite man noch an einer Bewilligung des Fixkostenzuschusses.