Fragen & Antworten: Tests für MitarbeiterInnen

Zu den Öffnungsschritten im Tourismus ab 19. Mai 2021 gibt es derzeit noch einige offene Fragen. Wir haben die wichtigsten gesammelt und möchten sie hier für Sie bestmöglich beantworten. Dieser Artikel behandelt den Themenbereich "Tests für MitarbeiterInnen von Tourismusbetrieben".

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Fragen & Antworten

  • Wie sieht das Testangebot für Betriebe aus?

Damit sich Gäste wie auch GastgeberInnen in Österreich wohl und sicher fühlen, hat die Bundesregierung ein Testangebot erarbeitet: Seit Juli 2020 können sich Beschäftigte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben freiwillig und kostenfrei auf COVID-19 testen lassen. 

Seit 1. September 2020 können sich neben Beschäftigten gewerblicher Beherbergungsbetriebe auch jene von Campingplätzen, Jugendherbergen und von öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieben regelmäßig testen lassen. 

Zusätzlich können sich seit 2. November 2020 auch Lehr- und Betreuungskräfte in Schneesportschulen, für Reisebüros tätige ReisebetreuerInnen mit Kundenkontakt, FremdenführerInnen/ReisebetreuerInnen und alpine Führungskräfte (z.B. Berg- und SchiführerInnen) sowie Personen aus der Privatzimmervermietung regelmäßig testen lassen. 

Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ und die damit verbundene Förderung von Covid-19-Testungen für Beschäftigte im Tourismus wird für die Sommersaison 2021 (1. Mai 2021 bis 31. Oktober 2021) fortgesetzt. 

Quelle: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/testangebot/  

  • Wer darf sich wie oft testen lassen?

Im Rahmen des Testangebotes „Sichere Gastfreundschaft“ dürfen sich Personen testen lassen, die in gewerblichen Beherbergungsbetrieben (im Sinne des § 111 Abs. 1 Z 1 der Gewerbeordnung) in Österreich tätig sind und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der förderbaren Leistung folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Beschäftigte in einem aufrechten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis 
  • Inhaberinnen und Inhaber mit Kundenkontakt 
  • Dienstleisterinnen und Dienstleister im gewerblichen Beherbergungsbetrieb mit Kundenkontakt (z.B. Masseure, Schwimmtrainer, etc.) 

Weiters können sich auch Personen testen lassen, die in einem aufrechten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu einem Campingplatz, einer Jugendherberge oder einem öffentlich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieb stehen, bzw. die Inhaberinnen und Inhaber dieser Betriebe mit Kundenkontakt sowie Dienstleister im Betrieb mit Kundenkontakt. 

Außerdem kann das Testangebot von Reisebetreuerinnen und Reisebetreuern, Fremdenführerinnen und Fremdenführern sowie Privatzimmervermieterinnen und Privatzimmervermietern und deren Haushaltsangehörigen (wenn Mitwirkung an der Privatzimmervermietung mit Kundenkontakt) sowie von Beschäftigten von Schneesportschulen und alpinen Führungskräften (Berg- und Schiführerinnen und Schiführer), genutzt werden. 

Das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ wird bis längstens 31. Oktober 2021 (Ende der Sommersaison) zur Verfügung stehen. 

Pro Kalenderwoche darf sich jede Person maximal einmal testen lassen. 

Quelle: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/testangebot/

  • Welche Maskenregelung gilt für MitarbeiterInnen mit unmittelbarem Kundenkontakt?

Die geltende Covid-19-Öffnungsverordnung verpflichtet MitarbeiterInnen mit direktem Kundenkontakt nicht mehr zum Tragen einer Maske (weder ein Mund-Nasenschutz noch eine FFP2-Maske). Voraussetzung dafür ist, dass von der betreffenden Person ein 3G-Nachweise erbracht wird.

Quelle: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/testangebot/  

  • Wer übernimmt Kosten für die Mitarbeitertestungen?

Die Kosten für die Testungen werden – nach erfolgreicher Antragstellung für die Initiative „Testangebot Sichere Gastfreundschaft“ – vom Bund mit max. 57 EUR pro Testung (inkl. einer allfällige Umsatzsteuer) gefördert.

Quelle: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/testangebot/

  • Wer organisiert die Testungen?

Die Termine und Orte der Probengewinnungen vor Ort werden je nach Bedarf vom Betrieb bzw. vom Tourismusverband mit dem jeweiligen Labor vereinbart. 

Ebenso ist eine direkte Kontaktaufnahme mit den teilnehmenden Laboren möglich. Eine Liste der teilnehmenden Labore ist unter www.sichere-gastfreundschaft.at/testangebot  veröffentlicht. 

Quelle: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/testangebot/  

  • Können WanderführerInnen am kostenlosen Testangebot für VermieterInnen und Gastronomen teilnehmen?

Alpine Führungskräfte mit (landesgesetzlich) anerkanntem oder verliehenem Befähigungsnachweis mit Kundenkontakt können das Angebot der Testungen im Rahmen der „Sicheren Gastfreundschaft“ nutzen. 

Quelle: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/testangebot/

  • Kann das Personal vom Tourismusverband am kostenlosen Testangebot für Vermieter und Gastronomen teilnehmen? 

Aktuell finden sich keine Informationen dazu auf der Seite von „Sichere Gastfreundschaft„. Diese Frage kann daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht vollends beantwortet werden. Wir informieren Sie, sobald es dazu weitere Informationen gibt.

  • Wie sollen sich AlmhüttenbetreiberInnen testen lassen, die nicht ins Tal kommen und das Testangebot nicht in Anspruch nehmen können? 

Es besteht die Möglichkeit mittels kostenloser Selbsttests („Wohnzimmertests“) sowohl die MitarbeiterInnen als auch die Gäste zu testen.

  • Gibt es COVID-19-Ersatzquartiere für Gäste bzw. auch MitarbeiterInnen (z.B. MitarbeiterIn wohnt im Personalhaus)? 

Diese Frage kann zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht beantwortet werden. Wir informieren Sie, sobald es dazu weitere Informationen gibt.


18. Mai 2021
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