Umstellung auf 2G in Österreich
Der Zutritt zu beispielsweise Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebe ist inzwischen nur mehr mit einem 2G-Nachweis für geimpfte oder genesene Personen möglich. Das Wichtigste hier im Überblick.
Ab Montag, 8. November 2021 gelten österreichweit und somit auch im SalzburgerLand schärfere Maßnahmen:
- FFP2-Maskenpflicht wie bisher in Geschäften des täglichen Gebrauchs wie Supermärkte und Apotheken, im gesamten Handel, bei körpernahen Dienstleistern und in Kultureinrichtungen.
- 2G (vollständig geimpft oder genesen) für Veranstaltungen / Zusammenkünfte ab 25 Personen. Beispiele: Stadien, Feste, Partys, Hochzeiten, Festivals, Theater, Kino, Konzertsäle und so weiter.
- 2G (vollständig geimpft oder genesen) in der Hotellerie, Gastronomie, Indoor-Freizeiteinrichtungen, Museen, körpernahe Dienstleister, Seniorenwohnhäuser und Spitäler (gilt nicht für Patienten).
- 3G (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz
Bitte beachten Sie: ab dem 8. November 2021 werden in Österreich keine Antigen-Schnelltests und keine PCR-Tests mehr als Zutrittsnachweis akzeptiert.
Informationen zu Testmöglichkeit (Antigen-Schnelltest und PCR-Test)
Trotz der Verschärfung der Maßnahmen zur 2G-Regelung (Zutritt zu Gastronomie, Hotellerie, Freizeiteinrichtungen, usw. nur mit mit vollständiger Impfung oder einem Genesenenstatus) werden in einzelnen Bereichen unter Umständen Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests benötigt (z.B. bei einer Vorlagepflicht zur Rückreise in das jeweilige Heimatland).
Informationen dazu finden Sie HIER.