
Digitale Barrierefreiheit: Infos & Tipps
Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftliches Anliegen, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung.
Menschen mit Beeinträchtigungen müssen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Informationen und Services haben. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sowie die europäische Norm EN 301 549 v3.2.1 maßgebend.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) in nationales Recht um. Was das bedeutet? Ab 28. Juni 2025 sind zahlreiche digitale Angebote verpflichtet, barrierefrei zugänglich zu sein.
So bereitet sich die SLTG auf die Umstellung vor
Um sicherzustellen, dass www.salzburgerland.com diesen Anforderungen entspricht, hat das „Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen“ ein umfassendes Audit der Website durchgeführt. Erkenntnisse werden nun so umgesetzt, dass die Website bis Juni den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach Fertigstellung der Website und des Shops werden alle weiteren Subdomains (wie B2B und Presse) sowie das Magazin nachgezogen.
Hilfreiche Links zur Digitalen Barrierefreiheit
>> Barrierefreiheit von Websites & Dokumenten: Leitfaden der WKO
>> CTA – Change Tourism Austria