Allgemeine Geschäftsbedinungen und Teilnahmebedingungen für die Einreichphase der SalzburgerLand „So klingt der Bauernherbst“ 2026 Kampagne
Die SalzburgerLand Tourismus GmbH freut sich, dass du deinen Lieblings-Bauernherbst-Klang mit Bild im SalzburgerLand mit uns und der Welt teilen möchtest. Dafür ist es jedoch nötig, die folgenden Nutzungsbedingungen und Gewinnspielbedingungen sorgfältig zu lesen. Diese SalzburgerLand Tourismus GmbH Vereinbarung zur Einsendung von Inhalten und Teilnahme am Gewinnspiel ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Benutzer („Teilnehmer:in“) und der SalzburgerLand Tourismus GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in Hallwang („SalzburgerLand“).
§1 Zustimmung der AGBs durch die Teilnahme
Mit dem aktiven Upload von Inhalten auf Instagram und der zusätzlichen Markierung von @salzburgerland sowie #soklingtderbauernherbst ODER mit einem aktiven Klick auf das Kästchen für die AGBs und mit dem finalen Upload der Inhalte auf der Website („Einreichung“) bestätigt die Teilnehmer:in, dass sie (A) diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat, (B) dass erforderliche Alter hat, um eine verbindliche Vereinbarung einzugehen, und (C) diese Vereinbarung annimmt und bestätigt, dass er oder sie gesetzlich an die einzelnen Bedingungen gebunden ist. Sollte die Teilnehmer:in dieser Vereinbarung nicht zustimmen, darf er oder sie keine Inhalte bei SalzburgerLandTourismus GmhH hochladen beziehungsweise auch nicht auf Instagram posten und dabei @salzburgerland und #soklingtderbauernherbst markieren.
§2 Abtretung der Nutzungsrechte durch die Teilnahme/Einreichung
Der/die Teilnehmer:in überträgt als Eigentümer und Urheber des eingereichten Audio-, Video- und Fotomaterials und widerruflich sämtliche urheberrechtlichen Werknutzungsrechte unentgeltlich an SalzburgerLand Tourismus GmbH. Die Übertragung sämtlicher Werknutzungsrechte umfasst auch das Recht der Übertragung der Verwertungsrechte an Dritte sowie das Recht der Reproduktion und Veröffentlichung des eingereichten Audio-, Video- und Fotomaterials unter anderem in digitalen Medien, auf Datenträgern, im Fernsehen oder im Internet. SalzburgerLand Tourismus GmbH darf auch Änderungen jedweder Art (etwa durch auszugsweise Verwertung, Schnitte oder andere Modifikationen) am eingereichten Material vornehmen oder das eingereichte Material isoliert (etwa nur das Audio-, Video- oder Fotomaterial oder Teile davon) verwenden und beziehen sich die uneingeschränkten Werknutzungsrechte auch auf das so geänderte oder nur in Teilen genutzte Audio-, Video- und Fotomaterial. Die Übertragung sämtlicher Werknutzungsrechte durch den/die Teilnehmer:in erfolgt zeitlich unbefristet und örtlich unbeschränkt. Der/die Teilnehmer:in verzichtet bei Ausübung der übertragenen Werknutzungsrechte durch SalzburgerLand Tourismus GmbH oder Dritte auf namentliche Nennung (Urheberbezeichnung). Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, SalzburgerLand Tourismus GmbH für den Fall, dass Dritte behaupten, durch seine/ihre Einreichung in ihren Rechten verletzt worden zu sein, schad- und klaglos zu halten.
Weitere Teilnahmebedingungen
Eine Jury der SalzburgerLand Tourismus GmbH wählt unter Ausschluss der Öffenlichkeit die Gewinner. Vergeben werden an die Gewinner:innen die genannten Preise. Die Vergabe der Preise erfolgt nach den in §3 angeführten Bedingungen. SalzburgerLand Tourismus GmbH nimmt für etwaige Kooperationspartner lediglich die Vergabe der Preise in deren Namen vor. Eine eigene Verpflichtung gegenüber diesen übernimmt SalzburgerLand Tourismus GmbH diesbezüglich nicht.
Preise
-
- Salzburger Raiffeisenverband: Preis TBA
- Stieglbrauerei zu Salzburg: Preis TBA
- SalzburgMilch: Preis TBA
Alle drei Gewinner:innen erhalten diese Preise. Für die Teilnahme als aktive Einreicher:in von ihrem Lieblings-Bauernherbst-Klang mit Bildgelten die folgenden Bedingungen:
§ 1 Teilnehmer:in
(1) Die Teilnahme ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten (zu richten an SalzburgerLand Tourismus GmbH, Wiener Bundesstraße 23, 5300 Hallwang) teilnehmen. Die Vergabe der Preise findet nur innerhalb Österreichs statt. Im Zweifel hat der jeweilige Teilnehmer Alter und Wohnort nachzuweisen.
(2) Eine Teilnahme ist nur durch das Einreichen von Inhalten wie oben angeführt möglich. Sprich entweder durch den Upload auf der Website oder durch den Upload von Inhalten auf Instagram, Facebook oder TikTok inklusive Markierung von @salzburgerland und #soklingtderbauernherbst innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist (18.08. – 22.09.2026. 23:59 Uhr) möglich. Zur Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Uploads maßgebend.
(3) SalzburgerLand Tourismus GmbHwählt im Anschluss der Einreichfrist die TOP Lieblings-Bauernherbst-Klang mit Bild aus und kontaktiert den/die Teilnehmer:in via E-Mail oder privater Nachricht auf Instagram. Jede/r kontaktierte Teilnehmer:in muss sich binnen 48 Stunden bei SalzburgerLand Tourismus GmbH melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kontaktaufnahme durch den/die Teilnehmer:in, so verfällt die Nominierung und ist SalzburgerLand Tourismus GmbH zur Nachnominierung einer anderen Einreichung berechtigt.
(4) Eine Jury wählt die 3 Beiträge, dies sind die finalen Gewinner:innen und bekommen Preise und werden von SalzburgerLand Tourismus GmbH mit den nächsten Schritten kontaktiert.
§ 2 Ablehnung der Teilnahme
Die Kooperationspartner und SalzburgerLand Tourismus GmbH behalten sich das Recht vor, Teilnehmer:innen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei unangemessenen, hochgeladenen Inhalten oder bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel oder sonstiger Manipulationen auszuschließen. In diesen Fällen können gegebenenfalls die Gewinne von den Kooperationspartnern und SalzburgerLand Tourismus GmbH aberkannt und/oder gegebenenfalls zurückverlangt werden. Ausgeschlossen wird auch, wer im Rahmen der Angaben zur Person nicht wahrheitsgemäß antwortet. Mitarbeiter:innen von SalzburgerLand Tourismus GmbH, ihrer verbundenen Unternehmen und den beteiligten Kooperationspartnern sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 3 Übermittlung
(1) Über die Gewinner:innen entscheidet als Grundlage eine Jury vonSalzburgerLand Tourismus GmbH. Es wir drei Gewinner:innen geben.
(2) Die Gewinner:innen werden von SalzburgerLand Tourismus GmbH via E-mail (oder Instagram) über den Gewinn benachrichtigt. SalzburgerLand Tourismus GmbH ist berechtigt die erforderlichen Daten der Gewinner:innen an etwaige Kooperationspartner zu übermitteln, um die Gewinner:innen zu verlautbaren oder die Benachrichtigung und Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.
(3) Melden sich die Gewinner:innen nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung zurück, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.
(4) Die Auslieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb Österreichs kostenfrei. Darüber hinaus anfallende Zölle oder Transportkosten für eine Auslieferung ins Ausland sind von der Gewinner:in zu tragen.
(5) Darüber hinaus haben die Gewinner:innen sämtliche eventuell anfallenden Folgekosten der Gewinne selbst zu tragen.
(6) Die Gewinner:innen haben keinen Anspruch auf einen mit dem ausgelobten Preis exakt identischen Gewinn. Der im Rahmen der Teilnahme als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Abweichungen davon können bestehen.
(7) Eine Barauszahlung eines Sachgewinnes oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen.
(8) Die Gewinne sind nicht übertragbar.
(9) Pro Teilnehmer:in kann nur ein Gewinn zugeteilt werden.
(10) Leistungsort im Hinblick auf die Gewinnleistung ist der Sitz von SalzburgerLand Tourismus GmbH.
§ 4 Vorzeitige Beendigung
(1) Mit der Aushändigung des Gewinns wird SalzburgerLand Tourismus GmbH von allen Verpflichtungen freigestellt.
(2) SalzburgerLand Tourismus GmbH haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der Preise und/ oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung.
(3) Darüber hinaus haftet SalzburgerLand Tourismus GmbH nur für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verursacht wurden.
(4) Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Internetseite und zusammenhängenden Plattformen und Internetseiten, die außerhalb der Einflusssphäre von SalzburgerLand Tourismus GmbH liegen, wie insbesondere bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen der Internetseite. Weiterhin übernimmt SalzburgerLand Tourismus GmbH keine Garantie dafür, dass die Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
(5) Soweit Ansprüche im Hinblick auf die Gewinne von Kooperationspartner seitens der Gewinner bestehen, sind diese direkt gegen die Kooperationspartner von SalzburgerLand Tourismus GmbH zu richten, die den Gewinn zur Verfügung gestellt haben. Eventuelle diesbezügliche Ansprüche von SalzburgerLand Tourismus GmbH gegen die Kooperationspartner gelten hiermit als an den Gewinner abgetreten.
(6) Bei Reisegewinnen haftet SalzburgerLand Tourismus GmbH des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.
§ 6 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und SalzburgerLand Tourismus GmbH unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von SalzburgerLand Tourismus GmbHohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
§ 7 Speicherung von Informationen und Datenschutz
Informationen darüber, wie der Veranstalter deine persönlichen Daten für die Aktion und andere Zwecke erheben, verarbeiten und speichern darf, findest Du in unserer Datenschutzrichtlinie: https://www.salzburgerland.com/de/impressum-und-datenschutz/.
Die Teilnehmer:innen sind mit der Veröffentlichung ihres Namens, Lieblings-Bauernherbst-Klang mit Bild sowie auch mit den eingereichten Inhalten in Zusammenhang mit „So klingt der Bauernherbst“ Kampagne vom SalzburgerLand Tourismus GmbH einverstanden.