Allgemeine Geschäftsbedingungen SalzburgerLand Card

Definition

Die SalzburgerLand Card, im folgenden SL-Card genannt, ist die touristische All-inclusive-Karte der SalzburgerLand Tourismus Ges.m.b.H., die für einen einmaligen Kaufpreis zur Inanspruchnahme der Vertragsleistungen der SL-Card-Partnerunternehmen berechtigt. Diese Leistungen sind in den Vereinbarungen für Leistungspartner über die Beteiligung an der SL-Card definiert und in der im Zwei-Jahres-Rhythmus erscheinenden SL-Card-Broschüre beschrieben.

Leistungsumfang

Sämtliche SL-Card-Partnerunternehmen haben sich verpflichtet, Personen mit gültiger SL-Card innerhalb des Gültigkeitszeitraumes zu den üblichen Geschäftszeiten und den allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig uneingeschränkt sowie qualitativ und quantitativ in vollem Umfang ihre SL-Card-Leistungen zur Verfügung zu stellen. SL-Card Partnerunternehmen, mit denen eine Ausnahmeregelung besteht, definieren ihren Leistungsumfang in der SL-Card Broschüre. Für die Leistungen der SL-Card-Partnerunternehmen übernimmt die SalzburgerLand Tourismus Ges.m.b.H. keine Haftung.

Mautstraßen

Bei der Nutzung gebührenpflichtiger Pass- bzw. Panoramastraßen, die SL-Card Partnerunternehmen sind, muss jede im KFZ mitfahrende Person über eine gültige SL-Card verfügen, andernfalls wird eine anteilige Straßengebühr verrechnet.

Gültigkeit

Die SL-Card ist personenbezogen, nicht übertragbar und gilt im Zeitraum 1. Mai bis 9. November 2025. SL-Cards sind nur in Verbindung mit einem aktuellen Lichtbildausweis gültig und alle in der SL-Card enthaltenen Leistungspartner behalten sich das Recht einer Kontrolle der Daten vor Ort vor.

Kartentypen

Es gibt die SL-Card für 6 Tage oder für 12 Tage jeweils für Kinder oder Erwachsene. Gültig ist die SL-Card für 6 bzw. 12 Tage ab dem ersten Nutzungstag.

Preise

Die SL-Card wird 2025 zu folgenden Preisen inkl. USt. angeboten:

  • Erwachsene (Kartentyp E): EUR 124,00 für 12 Tage bzw. EUR 99,00 für 6 Tage
  • Kinder (Kartentyp K): EUR 62,00 für 12 Tage bzw. EUR 50,00 für 6 Tage

Kinderermäßigung

Der Preis pro Kind gilt vom 4. Geburtstag bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Ausschlaggebend ist das Alter bei Reiseantritt. Ab dem dritten Kind einer Familie [4. Geburtstag bis zum vollendeten 16. Lebensjahr] besteht Anspruch auf eine Gratisnutzung der SL-Card Vertragsleistungen.

Ab dem dritten Kind einer Familie werden SL-Card-Freikarten [Kartentyp F] ausgegeben. An Kinder unter 4 Jahren werden keine Karten ausgegeben und sie müssen keine Karten vorweisen.

Achtung: Bei einigen Partnern müssen Kinder unter 4 Jahren und Kinder ohne SalzburgerLand Card den dort gültigen Preis bezahlen. Die SalzburgerLand Tourismus Ges.m.b.H. bietet keinen rechtlichen Anspruch auf Rückvergütung. Die Familienregelung kommt bei Kindern zur Anwendung, die gemeinsam mit mindestens einer erwachsenen Person eine SL-Card erwerben und mit dieser Person in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen oder von dieser Person an Kindes statt angenommen sind.

Verkaufsstellen

Die SL-Card ist von Ende April bis Anfang November digital über die Homepage der SalzburgerLand Tourismus Ges.m.b.H. erhältlich. Zusätzliche Verkaufsstellen sind von der SalzburgerLand Tourismus Ges.m.b.H. autorisierte Tourismusverbände, Hotels, Leistungspartner und sonstige Betriebe des SalzburgerLandes.

Verwendung

Beim Zutritt zu einem SL-Card-Leistungspartner, der mit einem geeigneten elektronischen Lesegerät ausgestattet ist, ist die SL-Card von dem jeweiligen Leistungspartner mittels des Geräts zu prüfen und zu registrieren. Zur Benützung der Busse der Salzburger Verkehrsbetriebe in der Stadt Salzburg, im Rahmen der Geltungsbestimmungen der in der SL-Card integrierten 24 Stunden Salzburg Card, muss die SL-Card bei der Fahrscheinkontrolle vorgewiesen werden, wobei bei physischen SL-Cards das Datum und die Uhrzeit der Erstbenützung in der Stadt Salzburg in dem dafür vorgesehenen Feld deutlich lesbar eingetragen sein müssen.

Missbrauch

Jeder Missbrauch der SL-Card, insbesondere ihrer Verwendung durch unberechtigte Personen, führt zum ersatzlosen Einzug und zum Erlöschen der Gültigkeit der Karte.

Verlust

Bei Diebstahl oder Verlust übernimmt die SalzburgerLand Tourismus Ges.m.b.H. keine Haftung und es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Umtausch oder Rückgabe

Wir weisen darauf hin, dass sowohl der Umtausch von bereits erworbenen SL-Cards als auch die Rückgabe bzw. kostenlose Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Schließung der Leistungspartner

Bei vorübergehender Schließung der Leistungspartner während der SL-Card-Saison werden keine Kosten rückerstattet.

Haftung

Die SL-Card-Leistungspartner betreiben ihre jeweiligen Betriebe eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Eine allfällige Haftung gegenüber Personen mit gültiger SL-Card – sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen – für Vorfälle im Zusammenhang mit dem Besuch eines Leistungspartners oder der Nutzung dessen Attraktionen trifft ausschließlich den jeweiligen Leistungspartner, bei dem sich der Vorfall ereignet hat. Eine Haftung der übrigen Leistungspartner bzw. der SalzburgerLand Tourismus Ges.m.b.H. besteht nicht.

Krankheitsfall

Auf Rückvergütung bei Unfall oder Krankheit besteht kein rechtlicher Anspruch.

 


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