Allgemeine Geschäftsbedinungen und Teilnahmebedingungen für die Einreichphase sowie das Voting der SalzburgerLand Favourite Places Kampagne 2025

SalzburgerLand freut sich, dass du deinen Lieblingsplätzen im SalzburgerLand mit uns und der Welt teilen möchtest. Dafür ist es jedoch nötig, die folgenden Nutzungsbedingungen und Gewinnspielbedingungen sorgfältig zu lesen. Diese SalzburgerLand-Vereinbarung zur Einsendung von Inhalten und Teilnahme am Gewinnspiel ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Benutzer („Teilnehmer:in“) und der SalzburgerLand Tourismus GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in Hallwang („SalzburgerLand“).

§1 Zustimmung der AGBs durch die Teilnahme

Mit dem aktiven Upload von Inhalten auf Instagram und der zusätzlichen Markierung von @salzburgerland sowie #favouriteplace ODER mit einem aktiven Klick auf das Kästchen für die AGBs und mit dem finalen Upload der Inhalte auf der Website („Einreichung“) bestätigt die Teilnehmer:in, dass sie (A) diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat, (B) dass erforderliche Alter hat, um eine verbindliche Vereinbarung einzugehen, und (C) diese Vereinbarung annimmt und bestätigt, dass er oder sie gesetzlich an die einzelnen Bedingungen gebunden ist. Sollte die Teilnehmer:in dieser Vereinbarung nicht zustimmen, darf er oder sie keine Inhalte bei SalzburgerLand hochladen beziehungsweise auch nicht auf Instagram posten und dabei @salzburgerland und #favouriteplaces markieren.

§2 Abtretung der Nutzungsrechte durch die Teilnahme/Einreichung

Der/die Teilnehmer:in überträgt als Eigentümer und Urheber des eingereichten Audio-, Video- und Fotomaterials und widerruflich sämtliche urheberrechtlichen Werknutzungsrechte unentgeltlich an SalzburgerLand. Die Übertragung sämtlicher Werknutzungsrechte umfasst auch das Recht der Übertragung der Verwertungsrechte an Dritte sowie das Recht der Reproduktion und Veröffentlichung des eingereichten Audio-, Video- und Fotomaterials unter anderem in digitalen Medien, auf Datenträgern, im Fernsehen oder im Internet. SalzburgerLand darf auch Änderungen jedweder Art (etwa durch auszugsweise Verwertung, Schnitte oder andere Modifikationen) am eingereichten Material vornehmen oder das eingereichte Material isoliert (etwa nur das Audio-, Video- oder Fotomaterial oder Teile davon) verwenden und beziehen sich die uneingeschränkten Werknutzungsrechte auch auf das so geänderte oder nur in Teilen genutzte Audio-, Video- und Fotomaterial. Die Übertragung sämtlicher Werknutzungsrechte durch den/die Teilnehmer:in erfolgt zeitlich unbefristet und örtlich unbeschränkt. Der/die Teilnehmer:in verzichtet bei Ausübung der übertragenen Werknutzungsrechte durch SLT oder Dritte auf namentliche Nennung (Urheberbezeichnung). Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, SalzburgerLand für den Fall, dass Dritte behaupten, durch seine/ihre Einreichung in ihren Rechten verletzt worden zu sein, schad- und klaglos zu halten.

Weitere Teilnahmebedingungen

SalzburgerLand führt das Favourite Places Voting durch. Vergeben werden an die Gewinner:innen des Votings die genannten Preise. Die Vergabe der Preise erfolgt nach den in §3 angeführten Bedingungen. SalzburgerLand nimmt für etwaige Kooperationspartner lediglich die Vergabe der Preise in deren Namen vor. Eine eigene Verpflichtung gegenüber diesen übernimmt SalzburgerLand diesbezüglich nicht.

Preise

    • 2 Übernachtungen für 2 Personen in einem der folgenden Hotels: 1. Platz: Hotel Salzburgerhof in Zell am See 2. Platz: Hotel Steiner in Obertauern 3. Platz: Hotel Hasenauer in Saalbach Hinterglemm
    • 1x Wanderoutfit von Martini Sportswear
    • 1x Sportbrille von NakedOptics
    • 2x SalzburgerLand Card
    • 1x SalzburgerLand Goodiebag
    • 1 Tag Videodreh mit dem GewinnerIn als Protagonist an dessen Lieblingsplatz

Alle drei Gewinner:innen erhalten diese Preise. Für die Teilnahme als aktive Einreicher:in von einem Lieblingsplatz gelten die folgenden Bedingungen:

§ 1 Teilnehmer:in

(1) Die Teilnahme ist erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten (zu richten an SalzburgerLand, Wiener Bundesstraße 23, 5300 Hallwang) teilnehmen. Die Vergabe der Preise findet nur innerhalb Österreichs statt. Im Zweifel hat der jeweilige Teilnehmer Alter und Wohnort nachzuweisen.

(2) Eine Teilnahme ist nur durch das Einreichen von Inhalten wie oben angeführt möglich. Sprich entweder durch den Upload auf der Website oder durch den Upload von Inhalten auf Instagram, Facebook oder TikTok inklusive Markierung von @salzburgerland und #favouriteplace innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist (02.06. – 29.06.2025. 23:59 Uhr) möglich. Zur Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Uploads maßgebend.

(3) SalzburgerLand wählt im Anschluss der Einreichfrist die TOP Lieblingsplätze aus und kontaktiert den/die Teilnehmer:in via E-Mail oder privater Nachricht auf Instagram. Jede/r kontaktierte Teilnehmer:in muss sich binnen 48 Stunden bei SalzburgerLand melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kontaktaufnahme durch den/die Teilnehmer:in, so verfällt die Nominierung und ist SalzburgerLand zur Nachnominierung einer anderen Einreichung berechtigt.

(4) Während der öffentlichen Voting-Phase (07.07. – 03.08.2025) auf der SalzburgerLand Website hat jede:r mit Internetzugang die Möglichkeit täglich einmal für den Lieblingsplatz abzustimmen.

(5) Die 3 Plätze mit den meisten Stimmen (04.08.2025) sind die finalen Gewinner:innen und bekommen Preise und werden von SalzburgerLand Tourismus mit den nächsten Schritten kontaktiert.

§ 2 Ablehnung der Teilnahme

Die Kooperationspartner und SalzburgerLand behalten sich das Recht vor, Teilnehmer:innen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei unangemessenen, hochgeladenen Inhalten oder bei Einsatz unerlaubter Hilfsmittel oder sonstiger Manipulationen auszuschließen. In diesen Fällen können gegebenenfalls die Gewinne von den Kooperationspartnern und SalzburgerLand aberkannt und/oder gegebenenfalls zurückverlangt werden. Ausgeschlossen wird auch, wer im Rahmen der Angaben zur Person nicht wahrheitsgemäß antwortet. Mitarbeiter:innen von SalzburgerLand, ihrer verbundenen Unternehmen und den beteiligten Kooperationspartnern sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 3 Voting und Übermittlung

(1) Über die Gewinner:innen entscheidet als Grundlage das öffentliche Voting während der Voting-Phase auf der Website von SalzburgerLand. Es wir drei Gewinner:innen geben.

(2) Die Gewinner:innen werden von SalzburgerLand via Email (oder Instagram) über den Gewinn benachrichtigt. SalzburgerLand ist berechtigt die erforderlichen Daten der Gewinner:innen an etwaige Kooperationspartner zu übermitteln, um die Gewinner:innen zu verlautbaren oder die Benachrichtigung und Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.

(3) Melden sich die Gewinner:innen nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung zurück, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.

(4) Die Auslieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb Österreichs kostenfrei. Darüber hinaus anfallende Zölle oder Transportkosten für eine Auslieferung ins Ausland sind von der Gewinner:in zu tragen.

(5) Darüber hinaus haben die Gewinner:innen sämtliche eventuell anfallenden Folgekosten der Gewinne selbst zu tragen.

(6) Die Gewinner:innen haben keinen Anspruch auf einen mit dem ausgelobten Preis exakt identischen Gewinn. Der im Rahmen des Votings als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Abweichungen davon können bestehen.

(7) Eine Barauszahlung eines Sachgewinnes oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist ausgeschlossen.

(8) Die Gewinne sind nicht übertragbar.

(9) Pro Teilnehmer:in kann nur ein Gewinn zugeteilt werden.

(10) Leistungsort im Hinblick auf die Gewinnleistung ist der Sitz von SalzburgerLand.

§ 4 Vorzeitige Beendigung des Votings

(1) Mit der Aushändigung des Gewinns wird SalzburgerLand von allen Verpflichtungen freigestellt.

(2) SalzburgerLand haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der Preise und/ oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung.

(3) Darüber hinaus haftet SalzburgerLand nur für Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verursacht wurden.

(4) Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Voting-Internetseite und zusammenhängenden Plattformen und Internetseiten, die außerhalb der Einflusssphäre von SalzburgerLand liegen, wie insbesondere bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Voting-Internetseite. Weiterhin übernimmt SalzburgerLand keine Garantie dafür, dass die Voting-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

(5) Soweit Ansprüche im Hinblick auf die Gewinne von Kooperationspartner seitens der Gewinner bestehen, sind diese direkt gegen die Kooperationspartner von SalzburgerLand zu richten, die den Gewinn zur Verfügung gestellt haben. Eventuelle diesbezügliche Ansprüche von SalzburgerLand gegen die Kooperationspartner gelten hiermit als an den Gewinner abgetreten.

(6) Bei Reisegewinnen haftet SalzburgerLand des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.

§ 6 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und SalzburgerLand unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von SalzburgerLand ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

§ 7 Speicherung von Informationen und Datenschutz

Informationen darüber, wie der Veranstalter deine persönlichen Daten für die Aktion und andere Zwecke erheben, verarbeiten und speichern darf, findest Du in unserer Datenschutzrichtlinie: https://www.salzburgerland.com/de/impressum-und-datenschutz/.

Die Teilnehmer:innen sind mit der Veröffentlichung ihres Namens, Lieblingsplatzes sowie auch mit den eingereichten Inhalten in Zusammenhang mit der Favourite Places Kampagne vom SalzburgerLand einverstanden.


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